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AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Web-Art-Pix, Rüdiger Scheich


1. Urheberrecht

§ 1 Unsere Leistungen gleichen der Schaffung eines Werkes und sind nach dem Urheberrecht zu behandeln. Wer Vervielfältigungen ohne Zustimmung des Urhebers anfertigt, macht sich strafbar.

§ 2 Nutzungsrechte werden auf jeden Entwurf eines Kommunikati­onsmittels vergeben, der mehr als einmal verwendet werden kann. Das Nutzungsrecht wird für den im Auftrag festgesetzten Einsatz ver­geben. Eine weitergehende Verwen­dung ist in der Regel kostenpflichtig und bedarf unserer Zustimmung. Die Zustimmungsrechte nach dem Urhebergesetz verbleiben bei uns. Die über den vereinbarten Rahmen hinausgehende Weiterübertragung ausschließlicher oder einfacher Nutzungsrechte bedarf unserer Einwilligung.

§ 3 Vorschläge und Ideen des Auftraggebers begründen ein Miturhe­berrecht nur dann, wenn dies aus­drücklich vereinbart ist.

§ 4 Im Übrigen gilt das Urheberge­setz, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach Urhebergesetz erforderliche Schöp­fungshöhe nicht erreicht ist.


2. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

§ 1 Bis zum vollständigen Erhalt des Rechnungsbetrages - bei Schecks bis zu deren Gutschrift - bleibt unser Anspruch uneinge­schränkt bestehen. Ohne unsere schriftliche Zustimmung darf die Begleichung unseres Anspruches nicht auf Dritte, auch direkt oder indirekt mit unserer Leistung in Zusammenhang stehende Parteien, übertragen werden.

§ 2 Rechnungen sind innerhalb der auf unserer Rechnung ausgewiesenen Frist zu begleichen. Gegenüber dem Anspruch auf Zahlung des Rechnungsbetrages ist eine Auf­rechnung mit von uns nicht aner­kannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Zahlungsansprüchen des Kunden ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann vom Kunden nur geltend gemacht wer­den, soweit es aus Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis be­ruht. Die Zahlung des Rechnungs­betrages ist grundsätzlich gegen Bargeld oder per Überweisung möglich.

§ 3 Wir behalten uns vor, Erstauf­träge nur gegen Vorkasse des voll­ständigen Rechnungsbetrages bzw. eines von uns festzulegenden An­teils des Rechnungsbetrages auszu­führen. Dies gilt insbesondere bei Aufträgen, zu deren Erfüllung wir unsererseits auf die Leistungen Dritter zurückgreifen müssen.

§ 4 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Sie haben eine Gültigkeit von vierzehn Kalendertagen. Kurzfristige und zum Zeitpunkt der Angebotserstel­lung nicht absehbare und von uns nicht steuerbare Preissteigerungen einzelner Angebotskomponenten werden dem Kunden weiterbelastet.

§ 5 Bei Rücktritt nach Auftragsertei­lung wird der von uns zum Zeit­punkt des Rücktritts bereits geleis­tete Arbeitsaufwand, mindestens jedoch 20% der Auftragssumme, dem Kunden zu oben genannten Zahlungsbedingungen in Rechnung gestellt. Auftragsbestätigungen, die dem Kunden vorliegen, gelten als verbindlich sofern der Kunde nicht innerhalb von drei Werktagen Wi­derspruch einlegt.


3. Gewährleistungsbedingungen

§ 1 Termine und Fristen sind stets unverbindlich, sofern nicht schrift­lich etwas anderes vereinbart wur­de. Die Angabe von Fristen und Terminen durch uns steht unter dem Vorbehalt der fristgerechten und rechtzeitigen Belieferung durch Zulieferanten, freie Mitarbeiter, andere von uns eventuell beauftrag­te Dienstleister oder anderweitig im Zusammenhang mit einem Auftrag stehende und von uns nicht beein­flussbare Umstände. Im Falle eines von uns nicht verschuldeten Ereig­nisses sind wir nicht an die Einhal­tung von Fristen und Terminen gebunden.

§ 2 Eine Gewährleistung hinsichtlich des Erfolges und/oder des Errei­chens angestrebter oder prognosti­zierter Ziele kann nicht gegeben werden. Dies mindert in keinem Fall unseren Anspruch auf Rechnungs­steIlung.
Gewährleistung kann von unserer Seite nur für den Fall von uns bes­tätigter, schriftlich vorliegender Zusagen in Bezug auf Termine und Fristen gegeben werden, sofern diese nicht außerhalb unseres Ein­flussbereiches liegen (siehe 3. § 1).

§ 3 Der Gewährleistungsanspruch entfällt auch dann, wenn die Einhal­tung von uns zugesagter Fristen und Termine aufgrund des Ver­schuldens des Kunden nicht möglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn von uns zur Durchführung eines Auftrages benötigte Unterlagen und Materialien nicht rechtzeitig vom Kunden zur Verfü­gung gestellt werden. Ein Hinweisen des Kunden auf diesen Umstand durch uns muss dabei nicht schrift­lich erfolgen.

§ 4 Für wettbewerbs- und waren­zeichenrechtliche Zulässigkeit sowie für die Eintragungsfähigkeit unserer Entwürfe und sonstigen Arbeiten wird von uns keine Haftung über­nommen. Bei Aufträgen, deren wettbewerbsrechtliche Grundlage nicht eindeutig ist, weisen wir den Auftraggeber daraufhin (z. B. Tele­fonmarketing). Haftung für eventu­ell entstehende Abmahnungen oder sonstige, wettbewerbsrechtliche Konsequenzen wird von uns nicht übernommen.

§ 5 Wir haften nicht für den Verlust von elektronisch gespeicherten Daten. Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Daten auf einem physikalisch von seinem System getrennten Medium selbst verant­wortlich.

§ 6 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von drei Werkta­gen nach Leistungserbringung schriftlich geltend zu machen.


4. Preise, Honorare

§ 1 Im Angebot enthaltene Preisan­gaben beinhalten nicht zwingend das Honorar pro anfallender Ar­beitsstunde. Beratungs- und auf­tragsbezogene Gespräche werden - ­sofern nicht anders vereinbart - zu dem jeweils aktuellen Stundensatz in Rechnung gestellt. Für Fahrten wird derzeit ein Kilometerpreis von € 0,75 inkl. Zeitaufwand bzw. € 0,40 zzgl. Zeitaufwand fällig. Bei allen Preisen handelt es sich grund­sätzlich um Netto-Beträge. Hinzu kommt die jeweils gültige Mehr­wertsteuer.


5. salvatorische Klausel

§ 1 Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen sowie der Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gesetzlich unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die anderen Teile dieser Allgemeinen oder der Zusätz­lichen Geschäftsbedingungen. Un­gültige Paragraphen sollen dem Sinn gemäß durch rechtlich zulässi­ge und dem wirtschaftlichen Inte­resse beider Parteien entsprechende Paragraphen ersetzt werden.

§ 2 Gerichtsstand für alle Parteien ist Kassel. 

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